Umgang mit Spenden bis 2024

Für alle Spenden und Mitgliedsbeiträge im Jahr 2023 stellen wir wie gewohnt die Zuwendungsbestätigungen / Spendenquittungen aus und versenden diese per E-Mail.

Alle Personen, die über GIVIO gespendet haben, erhalten ihre Spendenquittungen direkt von GIVIO per E-Mail. Auf die Bearbeitung dort haben wir keinen Einfluss.

Umgang mit Spenden ab 2024

Das Bundeszentralamt für Steuern hat zahlreiche Maßnahmen getroffen, um Spenden und den zugehörigen Prozess zu vereinfachen und damit den Verwaltungsaufwand zu verringern.

Deswegen passen wir unsere Regelungen wie folgt an:

Jahresspendensumme bis 300,-

Vereinfachter Zuwendungsnachweis

(§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV):

Für Spendenzahlungen bis maximal 300 Euro ist eine Spendenbescheinigung nur im seltenen Einzelfall auf nachträgliche Anforderung des Finanzamtes erforderlich.

Bei elektronischer Abgabe der Steuererklärung (Elster) reicht die einfache Angabe der Spende in den entsprechenden Feldern. Bei nicht-elektronischer Abgabe reicht als Nachweis ein einfacher Kontoauszug / Zahlungsbeleg.

Unser Umgang damit:

Bei Spenden bis 300,- versenden wir ab 2024 keine Spendenbescheinigungen mehr. Sollte trotzdem eine gewünscht sein, bitten wir um eine kurze Nachricht. Dann stellen wir gerne eine aus.

Jahresspendensumme ab 300,-

Für Spendenzahlungen ab 300 Euro ist eine Spendenbescheinigung wie zuvor erforderlich.

Unser Umgang damit:

Wir erstellen wie gewohnt im ersten Quartal eines Jahres die Jahresspendenbescheinigungen und senden diese automatisch elektronisch zu.

Ausblick

Zukünftig werden eingehende Spenden direkt von HibeKi automatisiert an das Finanzamt gemeldet. Damit entfällt für Spender die Pflicht zum Nachweis. So ist es derzeit bereits in Österreich geregelt.

Vorausetzung ist, dass es sich bei der spendenempfangenden Organisation um eine vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Organisation handelt. Um dieses für jeden überprüfbar zu machen, wird gerade ein bundesweites Zuwendungsempfängerregister vom Bundeszentralamt für Steuern aufgebaut. Hierdurch soll mehr Transparenz geschaffen werden, um Spenden an betrügerische Organisationen möglichst zu verhindern.

HibeKi gehört selbstverständlich zu den anerkannten Organisationen

Zu welchem Zeitpunkt die Umstellung erfolgt, ist noch offen.

 

Zum Zuwendungsempfängerregister des Bundeszentralamt für Steuern. Bitte beachten, dass wir dort mit unserem vollständigen Namen „Hilfe für sozial benachteiligte Kinder in Ghana e.V.“ eingetragen sind und nicht unter „HibeKi“.

direkt zur Spendenseite

N pusia pam!

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