Alle Personen, die direkt über die Links unserer Internetseite und damit über GIVIO gespendet haben, erhalten ihre Zuwendungsbestätigungen direkt von GIVIO per E-Mail im ersten Quartal eines Jahres.
Auf die Bearbeitung dort haben wir keinen Einfluss.
Für alle anderen, z.B. Personen, die direkt auf unser Bankkonto überwiesen haben, gelten folgende Regelungen.
Jahresspendensumme bis 300,-
Vereinfachter Zuwendungsnachweis
(§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV):
Für Spendenzahlungen bis maximal 300 Euro ist eine Zuwendungsbestätigung nur im seltenen Einzelfallauf nachträgliche Anforderung des Finanzamtes erforderlich.
Bei elektronischer Abgabe der Steuererklärung (Elster) reicht die einfache Angabe der Spende in den entsprechenden Feldern. Bei nicht-elektronischer Abgabe reicht als Nachweis ein einfacher Kontoauszug / Zahlungsbeleg.
Unser Umgang damit:
Bei Spenden bis 300,- versenden wir ab 2024 keine Zuwendungsbestätigungen mehr. Sollte trotzdem eine gewünscht sein, bitten wir um eine kurze Nachricht. Dann stellen wir gerne eine aus.
Jahresspendensumme ab 300,-
Für Spendenzahlungen ab 300 Euro ist wie zuvor eine Zuwendungsbestätigung erforderlich.
Unser Umgang damit:
Wir erstellen wie gewohnt im ersten Quartal eines Jahres die Jahreszuwendungsbestätigungen und senden diese automatisch per Email zu. Ohne gültige Emailadresse können wir keine Zuwendungsbestätigung versenden.
Ausblick
Zukünftig werden eingehende Spenden direkt von HibeKi automatisiert an das Finanzamt gemeldet. Damit entfällt für Spender die Pflicht zum Nachweis. So ist es derzeit bereits in Österreich geregelt.
Vorausetzung ist, dass es sich bei der spendenempfangenden Organisation um eine vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Organisation handelt. Um dieses für jeden überprüfbar zu machen, wird gerade ein bundesweites Zuwendungsempfängerregister vom Bundeszentralamt für Steuern aufgebaut. Hierdurch soll mehr Transparenz geschaffen werden, um Spenden an betrügerische Organisationen möglichst zu verhindern.
HibeKi gehört selbstverständlich zu den anerkannten Organisationen.
Zu welchem Zeitpunkt die Umstellung erfolgt, ist noch offen.
Zum Zuwendungsempfängerregister des Bundeszentralamt für Steuern. Bitte beachten, dass wir dort mit unserem vollständigen Namen „Hilfe für sozial benachteiligte Kinder in Ghana e.V.“ eingetragen sind und nicht unter „HibeKi“.